Die unterschiedlichsten Anwendungen der Datenverarbeitung erleichtert unsere Arbeit und macht manche Arbeiten erst möglich. Außer dem Einsatz der Standard-Software, sowie CAD, CNC und grafischer Programme gibt es viele Möglichkeiten des EDV-Einsatzes für Verwaltungsaufgaben. Der Einsatz von Datenbanken und Suchmaschinen ist eine große Hilfe für uns. Die Verwaltung der Arbeitszeit ist mit dem Computereinsatz wesentlich vereinfacht. Über die Gefahren in der EDV, wie zum Beispiel Viren, sollte man wenigstens Grundkenntnisse haben. Es gibt einige Spezialprogramme, die uns bei unserer Arbeit helfen. Wir benutzen zur zeitlichen Einteilung unserer Projekte GanttProject, mit dem wir Ablaufpläne einfach erstellen können
Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle sind je nach Unternehmensstruktur für die Anwendung geeignet. Für den Umgang mit Mitarbeitern ist Motivation und der richtige Umgang mit Stress wesentlich für unseren Erfolg.
Planungsarbeit gehört zu unserem Berufsbild. Die Ausführungsphasen unserer raumgestalterischen Arbeiten teilen sich in Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und der Vergabe, sowie die Objektüberwachung und die Nacharbeit. Unsere Aufgaben können hierbei alle Leistungsphasen von 1 bis 9 umfassen. Da für uns keine spezifischen Vorgaben zur Abrechnung unserer Leistungen bestehen, orientieren wir uns an den Texten der HOAI und den darin festgelegten Grundleistungen und besonderen Leistungen. Zur Kostenberechnung sind für uns die Grundlage dabei die DIN 276 für die Baukostenermittlung und DIN 277 für die entsprechenden Grundflächen und Rauminhalte, wobei sich der Schwerpunkt unserer Planung im Bereich der Kostengruppen 300 und 400 befindet. Als Berechnungsgrundlage unterscheiden wir in Konstruktionsgrundfläche, Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche. Die Kostenkennwerte der Leistungsbereiche – vor allem, aber nicht nur 027 und 028 – nach Standardleistungsbuch sind auch wichtige Kennwerte zur Kostenermittlung. Unser Honorar lehnen wir an die Honorartafel der HOAI und die entsprechenden Honorarzonen, die sich mit der Klassifizierung des Wertes der Maßnahme beschäftigen, an. Bei der Abrechnung in unterschiedlichen Stadien des Baufortschrittes arbeiten wir entsprechend mit Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und zum Abschluss mit der Kostenfeststellung.
Für die Ausschreibung unserer Projekte greifen wir auf ein AVA-Programm und SIRADOS zurück. Projektanten können uns dabei in Bereichen entlasten, in denen unsere Kompetenz und der zeitliche Rahmen nicht ausreichen. Die Ausschreibungen erfolgen je nach ihrer Art öffentlich, beschränkt oder freihändig. Mit einem Schätz-LV kann vorab die ungefähre Bausumme für den Auftraggeber eingeschätzt werden. Mit dem Leer-LV hat der Anbieter die Möglichkeit, eine detaillierte Kostenermittlung zu erstellen. Dabei helfen ihm auch die darin enthaltenen technischen Vorbemerkungen. Bei öffentlichen Aufträgen ist das EFB die Grundlage für objektiv vergleichbare Kalkulationen. Die Submissionszeit ist für uns als Ausschreibenden ebenso bindend, wie für uns als Anbieter und Ausführender.
Zu den Vereinbarungen des Auftrages gehören auch die Vertragsstrafen und Sicherheitsleistung. Das Einfügen der Gleitklausel in den Bauvertrag sichert eine angepasste Berechnung des Honorars, falls sich während der Bauzeit Änderungen ergeben.
Für die Auftragsabwicklung ist die VOB die Grundlage, wobei die Teile VOB/A die Vergabe, die VOB/B die Ausführung und die VOB/C die technischen Vertragsbedingungen regeln. Zu einer korrekten Abwicklung gehört der richtige Umgang mit Bedenkenanmeldungen und Behinderungsanzeigen nach VOB/B. Auch Regiezettel und Abnahmeprotokoll sind Schriftstücke, die für die Abwicklung von Aufträgen eine wichtige Hilfe darstellen. Die für Tischlerarbeiten maßgebliche DIN 18355 in der VOB/C ist für unsere Planung nur eine der wichtigeren. Wichtige Normen sind die DIN 4102 Brandschutz, die DIN 4108 Wärmeschutz, die DIN 4109 Schallschutz und die DIN 68800 Holzschutz im Hochbau.
Aus rechtlicher Sicht ist die Vertragsgültigkeit in den verschiedenen Situationen wichtig. So muss man über die wesentlichen Bestandteile eines Vertrags Bescheid wissen.
Für die erfolgreiche Führung eines Unternehmens und die wirtschaftliche Nutzung unserer gestalterischen und produktiven Arbeit ist ein fundiertes Wissen über die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen unabdingbar. So ist es bei unserer Ausbildung wichtig, eine Designkalkulation erstellen zu können und dazu die Gestaltungskosten zu ermitteln.
Steuerrechtliche Sonderregelungen, wie die Handhabung der Umsatzsteuer bei Bauleistungen müssen beachtet werden.
Diverse Finanzierungsformen für das Unternehmen sind maßgeblich für seine Realisierbarkeit. Für die Verhandlungen mit Banken und anderen Finanzgebern sollte unser Unternehmen ein gut erarbeitetes Unternehmenskonzept mit einem detaillierten Businessplan haben. Außer den üblichen Gesellschaftsformen bietet auch das Genussrecht eine Form der Finanzierung für Geldgeber. Eine Nachfolgeregelung ist vor allem für Betriebe mit hohem Kapitalaufwand wichtig. Um mit dem Eigenkapital zur Kapitalbeschaffung betriebsfremde Erträge zu erzielen, kann man mit Wertpapieren handeln. Dazu bedarf es allerdings einiger Kenntnisse über die Einflüsse von Makroökonomie und Mikroökonomie. Der Handel an der Börse zur Gewinnvermehrung von Kapital setzt damit auch die Fähigkeit voraus, das Verhalten der Kurse einschätzen zu können.
Die rechtlichen Sonderregelungen bei der Umsatzsteuer bei Bauleistungen gehören ebenso zu unseren betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, wie die Aufbewahrungsfristen der steuerlichen Unterlagen. Mit der Bilanzanalyse sehen wir die Schwachstellen und die Stärken im wirtschaftlichen Bereich unseres Unternehmens sehr gut und können so Entscheidungen für die Zukunft treffen.
Für das wirtschaftliche Überleben ist es notwendig, sich auch mit volkswirtschaftlichen und globalen Faktoren auszukennen. Deshalb beschäftigen wir uns auch mit Themen wie Inflation und der Rolle der EZB, Monetarismus und Keynsianismus. Aktuelle Themen wie Globalisierung, Fachkräftemangel und die “Sub Prime Crisis” dürfen dadei nicht übersehen werden.
Für uns gibt es verschiedene Varianten, einen Vertrag mit unseren Auftraggebern einzugehen. So kann dies ein Anstellungs- oder Arbeitsvertrag sein. Aber auch als Selbstständiger bleibt uns die Möglichkeit eines Subunternehmervertrages oder wir schließen einen Gestaltervertrag ab. Diese Verbindung darf jedoch nicht in eine Scheinselbstständigkeit führen. So ein Vertrag kann als Klausel auch ein Wettbewerbsverbot enthalten, um eine spätere Konkurrenzsituation zu vermeiden. Für die Aufgabe als Generalunternehmer oder auch als Generalübernehmer haben wir umfassende theoretische und praktische Kenntnisse über die verschiedenen Bereiche der Baubranche.
Patentrechtliche Kenntnisse sind für unsere Entwürfe oft von Interesse, ob es sich um Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder eine Marke handelt. Die Urheberrechte sind bei unserer kreativen Arbeit oft relevant. Denn auch mit dem Verkauf von Rechten oder einer Lizenzvergabe lässt sich Geld verdienen.
Die Produkthaftung ist ein Aspekt, der unsere Arbeit immer wieder beeinflusst. Aber auch sonst müssen wir über die diversen Versicherungsmöglichkeiten Bescheid wissen.
Ein ausgefeiltes Marketingkonzept hilft uns, unsere Produkte erfolgreich zu vermarkten. So ist die Corporate Idendity in unserer betrieblichen Organisation und ein entsprechendes Corporate Design in unserem Auftreten für den Wiedererkennungswert wichtig. Um eine erfolgreiche Vermarktung der von uns geplanten Produkte zu erreichen, stellen wir Marktrecherchen an. Die Rhetorik hilft uns ebenfalls beim Umgang mit unseren Geschäftspartnern. Auch mit dem Bestandskundenmarketing beschäftigen wir uns.
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